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<-> Landesamt für Denkmalpflege - Jedes deutsche Bundesland hat zur Sicherstellung der Erfassung, Erhaltung und Erforschung der Denkmäler und historischer Bauwerke das Landesamt für Denkmalpflege inne. Darüber hinaus vermittelt dieses sämtliche relevante Informationen, beispielsweise über öffentliche Fördermöglichkeiten und Abschreibungsformen zur finanziellen Entlastung an Erwerber hochwertiger denkmalgeschützter Immobilien. Zur Komplexität der Leistungen gehört ebenfalls die Beurteilung geplanter Vorhaben an Denkmälern, wozu auch Restaurierungen an Gemälden und Skulpturen zählen. Weiterhin werden Ausgrabungen und Bodendenkmälern zur Wahrung des öffentlichen Interesses überwacht. Besitzer von Baudenkmälern unterliegen auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes strengen Auflagen, welche sie zur Instandhaltung, sachgemäßen Behandlung und Instandsetzung ihrer denkmalgeschützten Immobilien verpflichten. Dafür sind sie im Besitz einer hochwertigen Immobilie und Kapitalanlage, welche ein hohes Quantum an architektonischem und bautechnischem Niveau aufweist. Die Auslegung des Denkmalschutzgesetzes unterliegt den Unteren Denkmalschutzbehörden der Landratsämter und der kreisfreien Städte. Das Landesamt für Denkmalpflege stellt die zentrale staatliche Fachbehörde für Denkmalpflege und Denkmalschutz dar. Hier können sich Erwerber denkmalgeschützter Immobilien über das Baugenehmigungs- sowie Erlaubnisverfahren, aber auch über prägnante Fragen denkmalgerechter Instandsetzung und Nutzung eines Denkmals informieren. Das Landesamt für Denkmalpflege gewährleistet somit sämtliche kompetente Beratungen. <-> Immobilien Kapitalanlage <->
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